VOB Factoring für Handwerker:
Handwerksbetriebe aus dem Baunebengewerbe nutzen VOB-Factoring für Handwerker auch zum Forderungsverkauf von Teil- und Abschlagszahlungen und für Forderungen an Privatkunden. Beliebteste Factoring Variante im Handwerk ist der Forderungsverkauf stillen Verfahren. Dies bedeutet, dass der Rechnungsverkauf verdeckt und ohne Offenlegung gegenüber den Debitoren erfolgt. Handwerker und Bauhauptgewerbe nutzen stilles Factoring insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern mit Abtretungsverboten.
Unsere Angebote richten sich an Handwerksbetriebe ab einem Jahresumsatz von 400 TEUR. Die erbrachten Leistungen/Teilleistungen müssen bei Rechnungsstellung einredefrei erbracht und vom Debitor abgenommen sein.
Anbieter u. Kosten - Factoring Handwerk:
Es gibt nur sehr wenige Factoringgesellschaften und Anbieter, die Factoring für Handwerksbetriebe und das Bauhauptgewerbe anbieten. Dies liegt am erhöhten Risiko für den Factor auf Grund der branchenüblichen Rechnungskürzungen und den verlängerten Gewährleistungsfristen im Handwerk und Baugewerbe
Die Factoringgebühr wird meist in einer All-In-Gebühr berechnet. Sie erhalten eine Gebühr, die Factoringgebühr, Zinskosten und meist auch die Debitorenprüfkosten enthält. Kalkuliert wird diese entsprechend der durchschnittlichen Forderungslaufzeit, dem Factoringumsatz p.a., der anfragenden Bonität des Unternehmens und weiteren Parametern.
Die ALL IN Factoringgebühr (inkl. Zins) bewegt sich, je nach Gesellschaft, Umsatzgröße, Kundenstruktur und Zahlungszielen, zwischen 0,90 - 3,60 %. Auf einen unabhängigen Konditionen-Vergleich mehrerer Anbieter sollten Sie daher nicht verzichten. Bei einigen Factoringgesellschaften können auch bereits vorliegende (nicht überfällige) Rechnungen zum Vertragsstart angekauft werden, sofern die abgerechnete Leistung dokumentiert und vom Debitor abgenommen wurde. Einen transparenten Kostenvergleich mehrerere Angebote können Sie mit dem Factoring-Rechner selbst berechnen.
VOB-Factoring nutzen Handwerker aus den Branchen Metallbau, Trockenbau, Elektroinstallation, Dachdecker, Heizungsbauer, Sanitärbetriebe, Garten- und Landschaftsbau, Bauschlosser, Schreinerei u. Möbelbau, Maler- u. Anstreicher, Glaser und Tischler.
Offenes oder Stilles VOB-Factoring:
Bei einigen Anbietern kann der Rechnungsankauf ohne Offenlegung als Stilles Factoring erfolgen. Bei dieser Variante verbleiben das Debitorenmanagement und Mahnwesen in der Buchhaltung des Unternehmens. Beim Full Service Factoring übernimmt der Factor das Debitorenmanagement, was wiederum die eigene Buchhaltung entlastet.
Branchenübliche Rechnungskürzungen können über die Ansparung eines Sonderkontos oder einen Sicherungseinbehalt (je Rechnung) ausgeglichen werden. Die Höhe dieses Sperrkontos (Sicherungseinbehaltes) liegt oft bei 10%. Selbstverständlich können auch Rechnungen an Privatkunden, sowie Teil- u. Abschlagszahlungen im stillen Verfahren verkauft werden.
Anbieter & Kosten Vergleich
Jede Factoringgesellschaft für Handwerksbetriebe hat unterschiedliche Kalkulationsparameter, die zu großen Kostenunterschieden führen können. Den einen besten Factor für VOB Forderungsverkauf gib es nicht. Je nach Branche, (z.B. Handwerk oder Maschinenbau) Umsatz, Kundenanzahl, Bonität und Kundenstruktur bietet mal Factor A, B oder C die besten Konditionen. Nachfolgender Anbieter Vergleich soll Ihnen die möglichen Gebührenunterschiede verdeutlichen. Stand der Konditionen in nachfolgenden Berechnungsbeispielen: 02.06.2022
Voraussetzungen & Annahmekriterien:
- Das Unternehmen verfügt über einen guten bis mittleren Index bei Creditreform
- Sie verfügen über eine positive Ertragslage
- keine Negativ-oder Überschuldungsmerkmale
- Ihr Unternehmen ist seit mindestens 3 Monaten oprativ tätig
- Unternehmen hat den Firmensitz in Deutschland
Sprechen Sie uns gerne bei weiteren Fragen an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!