Selektives Factoring - Erklärung & Definition

Selektives Factoring, auch als Ausschnittsfactoring bezeichnet, eignet sich für Unternehmen, die nur Forderungen von Kunden mit langen Zahlungszielen oder hohen Rechnungsbeträgen verkaufen möchten. Sie selektieren im Vorfeld eine nach Ihren Vorstellungen ausgewählte Debitorengruppe, deren Rechnungen Sie dann aber fortlaufend andienen. Diese Variante erhalten Sie im Full Service oder Inhouse Verfahren, bei einigen Anbietern auch als Stilles Factoring.

Es gibt vielfältige Motive warum nur ein Verkauf von ausgesuchten Kundenforderungen erwünscht ist. Skontozahler und Kleinstrechnungen sollen nicht in den Ankauf. Sie möchten nicht den Gesamtumsatz andienen, um Kosten zu sparen oder Sie benötigen nicht die vollständige Liquidität aller offenen Forderungen. Das selektive Verfahren eignet sich auch um den Forderungsverkauf in der Praxis mit einigen ausgesuchten Kunden zu testen.

Factoringgebühr, Kosten u. Voraussetzungen

Selektives Factoring können Sie bei zahlreichen Gesellschaften für inländische Debitoren ab einem Factoring Umsatz i.H.v. 200 TEUR p.a. nutzen. Sofern Sie ausschließlich ausländische Debitoren-Forderungen verkaufen möchten, sollten Sie mind. 400 T€ Factoring Umsatz p.a. erzielen. 

Anbei stellen wir Ihnen einige Kostenbeispiele für selektives Factoring unsere Factoring Kunden vor. Alle dargestellten Konditionen galten für Unternehmen mit guter Bonität. Die Kostenberechnungen sind als Beispiele und nicht als Angebote zu verstehen. Auch bei gleichem Umsatz können Factoringgebühren oder Zins abweichen. Zum Kosten-Vergleich mehrerer Factoring-Angebote steht Ihnen unser Factoring-Rechner online kostenlos zur Verfügung.

Die Kosten richten sich im selektiven Verfahren, je nach Anbieter, neben Ihrer eigenen Bonität entweder nach Ihrem Factoring Umsatz oder nach der gewünschten Finanzierungslinie. Nachfolgend können Sie alle Parameter einer Factoring Kalkulation einsehen. Fordern Sie gerne Ihren kostenlosen Factoring Anbieter und Kosten Vergleich an.

Berechnung-Factoringgebühr

Selektives Factoring ohne Offenlegung

Selektives Factoring bieten wir auch für Branchen mit Leistungen nach VOB (s. VOB-Factoring für das Handwerk) wie Handwerker und Maschinenbauer an. Für kleinere Unternehmen bis 2 Mio. € Factoring Umsatz p.a. bieten wir das Ausschnittsfactoring auch im stillen Verfahren, ohne Anzeige an den Debitor, mit bis zu 100 % Auszahlung an. Eine entsprechend gute Ertragslage und Bonität setzen die jeweiligen Factoringgesellschaften voraus.

Vergleich Selektives Factoring vs. Einzelfactoring:

Möchten Sie nur Einzelforderungen verkaufen, empfehlen wir das selektive Einzelfactoring im stillen Verfahren, ohne Mindestgebühren oder Vertragslaufzeit. Sie können hier Ihre Forderungen innerhalb von 48 Stunden in Barliquidität umwandeln, wahlweise mit und ohne Forderungsausfallschutz.

Nachteile

  • Der Forderungsausfallschutz bezieht sich nur auf angekaufte Forderungen.
  • Unternehmer und Factoringgesellschaft haben einen erhöhten Buchhaltungs-Aufwand, da Debitoren mit und ohne Factoring buchhalterisch getrennt geführt werden müssen.

Eine Debitoren-Strukturanalyse im Vorfeld dient der Festlegung eines geeigneten Ausschnitts. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

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