Inhouse Factoring - Erklärung & Definition:

Beim Inhouse-Factoring verbleiben Debitorenmanagement, sowie das Mahn- und Inkassowesen, im Unternehmen. Dies entlastet den Factor und reduziert Ihre Factoringgebühr. Sie kennen das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden am besten und können so die Ansprache bei überfälligen Forderungen individuell gestalten. Diese Factoringvariante ist Standard bei größeren Unternehmen mit professioneller Buchhaltung.

Je nach Factoringgesellschaft können Sie auch beim Inhouse Factoring wählen, ob Sie Ihren Kunden den Forderungsverkauf anzeigen möchten oder nicht. Das offene Verfahren ist hierbei günstiger, als Stilles Factoring. Die Anforderungen an die Bonität Ihres Unternehmens sind im offenen Verfahren ebenfalls geringer.

Inhouse Factoring - Kosten und Vorteile:

  • Die Kosten sind preiswerter, als z.B. beim Full Service Verfahren, da Sie den Factor beim Debitorenmanagement und Mahnwesen entlasten.
  • Sie können im Mahnwesen individuell auf die unterschiedlichen "Befindlichkeiten" überfälliger Debitoren eingehen.
  • Eine professionelle Buchhaltung ist wünschenswert, bei einigen Gesellschaften Voraussetzung.
  • Der Anteil der überfälligen Rechnungen sollte bei Antragstellung 25 - 30 % möglichst nicht überschreiten.
  • Bei vielen Factoringgesellschaften erst ab 4.0 - 6.0 Mio. € Jahresumsatz darstellbar.
  • Sonderlösung FGM: schon ab 300 TEUR Jahresumsatz oder 50 TEUR Finanzierungslinie

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Ablauf beim Inhouse Verfahren:

Der Unterschied zum Full Service Verfahren besteht darin, dass Sie entscheiden, welche Ansprache Sie bei Kunden mit überfälligen Rechnungen wählen. Der Factor übernimmt die Beitreibung meist ab dem 30. / 60. Tag des Verzugs.  

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Nachteile:

  • Im Inhouse-Factoring werden oft 2 Audits ("Betriebsprüfungen") pro Jahr durch den Factor durchgeführt, was wiederum Ressourcen bindet.
  • Die beim Full Service übliche Entlastung der Buchhaltung im Mahnwesen findet nur eingeschränkt statt.

Lösungen auch für den kleineren Mittelstand:

  • Unternehmen ab 250 TEUR Jahresumsatz können diese Variante auch über den Factoring Pool Mittelstand nutzen. Voraussetzung ist aber auch hier eine professionelle Buchhaltung.
  • Eine oftmals praktizierte preiswerte Alternative ist die Vereinbarung mit dem Factor, dass Sie das Mahnwesen auch im Full Service Verfahren bis zur 2. Mahnstufe treuhänderisch in eigener Regie durchführen können.

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