Den Forderungsankauf  für kleinere Unternehmen können wir bei eingien Anbietern schon ab 150 T€ Jahresumsatz darstellen. Ab 400 T€ Umsatz können Sie wählen, ob Sie alle Forderungen oder nur Rechnungen von ausgesuchten Kunden ankaufen lassen möchten. Der Forderungsverkauf an Privatkunden ist ebenfalls möglich.

Auch kleine Unternehmen haben bei allen Varianten die Option ein Stilles Factoring (verdecktes Factoring, ohne Offenlegung) mit 100 % Auszahlung zu wählen.

Eine sehr interessante und kostengünstige Variante für kleinere Firmen ist das Smart Factoring. Sie legen Ihren Finanzierungsbedarf fest, zahlen eine monaltiche Pauschale und reichen den Forderungsbestand ein, dessen Liquidität sie ttasächlich benötigen.

Stilles Factoring für kleine Unternehmen

  • Forderungsverkauf Ihres Ihren Gesamt- oder Teilumsatzes.
  • Full Service Factoring, inkl. Forderungsausfallschutz, Mahn- und Inkassowesen.
  • Verdecktes Verfahren mit 100 % Auszahlung ab 150 T€, ohne Anzeige an den Kunden.
  • Offenes Verfahren mit Ankauf bereits vorliegender Rechnungen zum Vertragsstart möglich
  • Das Unternehmen sollte bereits seit 6 Monaten operativ tätig sein.
  • Die Ertragslage des Unternehmens ist positiv und es liegen keinerlei Negativmerkmale vor.

Ablauf im Stillen Verfahren bei 100 % Auszahlung:

ablauf rechnungsankauf stilles factoring

Der dargestellte Ablauf gilt bei 100 % Auszahlung, beim Factoring mit Sicherungseinbehalt erfolgt die Auszahlung Ihrer Rechnungen in 2 Schritten.

Rechnungsverkauf von Privatkunden:

  • Sofern Sie einen Mindest-Factoringumsatz p.a. i.H.v. 250 T€ erzielen, können Sie auch Rechnungen an Privatpersonen verkaufen.
  • Das maximale Zahlungsziel beträgt hier 60 Tage
  • Dieses Angebot können Sie für Kunden in D, AT, CH & NL nutzen.
  • Das Factoring für Online Webshops ist ab ca. 250 T€ Jahresumsatz nutzbar.

Welche Branchen nutzen Smart Factoring?

  • Dienstleister aller Branchen (außer Beratungsunternehmen)
  • IT-ITK Dienstleister, auch für Projektgeschäft
  • Handel & Großhandel aus allen Branchen
  • Reifenhandel & Kfz-Werkstätten
  • Malerbetriebe & Raumausstatter
  • Schlüsseldienste
  • Werbeagenturen & Druckereien
  • Pflegedienste
  • Zeitarbeit, Personaldienstleistung & Arbeitnehmerüberlassung
  • Metallbau, sowie Anlagen- und Maschinenbau
  • Heizung, Sanitär, Schreiner, Möbel, Dachdecker und weitere Branchen aus dem Baunebengewerbe
  • viele weitere Branchen aus Produktion, Handel & Dienstleistung

Ausschluss-Branchen:

  • Miet- und Kautionsrechnungen
  • Bauhauptgewerbe
  • Unternehmensberater, die Leistungen mit Existenzgründern und/ oder Beratungskostenzuschüssen abrechnen sind nicht factorabel
  • Hinweis: » Rechnungen ohne Zuschüsse auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen, deren Leistung vom Debitor vollständig abgenommen wurde. Hier bitte Einzelfall-Anfrage stellen.

Für eine Angebotsabgabe verwenden Sie bitte die Factoring-Kurzanfrage oder kontaktieren uns gerne auch direkt.

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