Factoring für kleinere Unternehmen können wir schon ab 200 T€ Jahresumsatz darstellen. Ab 400 T€ Umsatz können Sie wählen, ob Sie alle Forderungen oder nur Rechnungen von ausgesuchten Kunden ankaufen lassen möchten. Der Forderungsverkauf an Privatkunden ist ebenfalls möglich.
Kleine Unternehmen haben bei allen Branchen die Option ein Stilles Factoring (verdecktes Factoring, ohne Offenlegung) mit 100 % Auszahlung zu nutzen. Eine sehr interessante und kostengünstige Variante für kleinere Firmen ist das Smart Factoring. Sie legen Ihren Finanzierungsbedarf fest, zahlen eine monaltiche Pauschale und reichen den Forderungsbestand ein, dessen Liquidität Sie tatsächlich benötigen.
Stilles Factoring für kleine Unternehmen
- Forderungsverkauf Ihres Ihren Gesamt- oder Teilumsatzes.
- Full Service Factoring, inkl. Forderungsausfallschutz, Mahn- und Inkassowesen.
- Verdecktes Verfahren mit 100 % Auszahlung ab 200 T€, ohne Anzeige an den Kunden.
- Offenes Verfahren mit Ankauf bereits vorliegender Rechnungen zum Vertragsstart möglich
- Das Unternehmen sollte bereits seit 3 Monaten operativ tätig sein.
- Die Ertragslage des Unternehmens ist positiv und es liegen keinerlei Negativmerkmale vor.
Ablauf im Stillen Verfahren bei 100 % Auszahlung:
Der dargestellte Ablauf gilt bei 100 % Auszahlung, beim Factoring mit Sicherungseinbehalt erfolgt die Auszahlung Ihrer Rechnungen in 2 Schritten.
Rechnungsverkauf von Privatkunden:
- Sie können Sie auch Rechnungen an Privatpersonen verkaufen.
- Das maximale Zahlungsziel beträgt hier 90 - 120 Tage, je nach Factor
- Dieses Angebot können Sie für Kunden in D, AT, CH & NL nutzen.
Welche Branchen nutzen Smart Factoring?
- Metallbau, sowie Anlagen- und Maschinenbau
- Handwerker, wie z.B. Heizung, Sanitär, Schreiner, Dachdecker
- Bauhandwerker, wie z.B. Hochbau, Tiefbau, Straßenbau
- Dienstleister fast aller Branchen (außer Beratungsunternehmen)
- IT-ITK Dienstleister, auch für Projektgeschäft
- Handel & Großhandel aus allen Branchen
- Reifenhandel & Kfz-Werkstätten
- Malerbetriebe & Raumausstatter
- Schlüsseldienste
- Werbeagenturen & Druckereien
- Pflegedienste
- Zeitarbeit, Personaldienstleistung & Arbeitnehmerüberlassung
- viele weitere Branchen aus Produktion, Handel & Dienstleistung
Ausschluss-Branchen:
- Miet- und Kautionsrechnungen
- Webshops, Online Handel
- Leistungen (z.B. Serviceverträge), deren abzurechnende Leistungen in der Zukunft liegen (noch nicht erbracht sind)
- Unternehmensberater, die Leistungen mit Existenzgründern und/ oder Beratungskostenzuschüssen abrechnen sind nicht factorabel
- Hinweis: » Rechnungen ohne Zuschüsse auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen, deren Leistung vom Debitor vollständig abgenommen wurde. Hier bitte Einzelfall-Anfrage stellen.
Für eine Angebotsabgabe verwenden Sie bitte die Factoring-Kurzanfrage oder kontaktieren uns gerne auch direkt.