Factoring  für kleinere Unternehmen können Sie bereits ab 250 T€ jährlichem Factoringumsatz nutzen. Ab 400 T€ Umsatz können Sie wählen, ob Sie alle Forderungen oder nur Rechnungen von ausgesuchten Kunden (selektives Factoring) ankaufen lassen möchten. Der Forderungsverkauf an Privatkunden ist ebenfalls möglich.

Kleine Unternehmen haben bei allen Branchen die Option ein Stilles Factoring (verdecktes Factoring, ohne Offenlegung) mit 100 % Auszahlung zu nutzen. Ausnahmen bilden Branchen mit VOB-Leistungen oder Arbeiten auf Werkvertragsbasis. Eine sehr interessante Variante stellt das Anzahlungsfactoring für Handwerkbetriebe mit hohem Materialauswand dar.

Stilles Factoring für kleine Unternehmen

  • Forderungsverkauf Ihres Ihren Gesamt- oder Teilumsatzes.
  • Full Service Factoring, inkl. Forderungsausfallschutz, Mahn- und Inkassowesen.
  • Stilles Factoring mit 100 % Auszahlung ab 250 T€, ohne Anzeige an den Kunden.
  • Offenes Verfahren mit Ankauf bereits vorliegender Rechnungen zum Vertragsstart möglich
  • Das Unternehmen sollte bereits seit 6 Monaten operativ tätig sein.
  • Die Ertragslage des Unternehmens ist positiv und es liegen keinerlei Negativmerkmale vor.

Ablauf im Stillen Verfahren bei 100 % Auszahlung:

ablauf rechnungsankauf stilles factoring

Der dargestellte Ablauf gilt bei 100 % Auszahlung, beim Factoring mit Sicherungseinbehalt erfolgt die Auszahlung Ihrer Rechnungen in 2 Schritten.

Rechnungsverkauf von Privatkunden:

  • Sie können Sie auch B2C Rechnungen verkaufen (Ausnahme: klassische Online Shops).
  • Das maximale Zahlungsziel beträgt hier 90 - 120 Tage, je nach Factor
  • Dieses Angebot können Sie für Kunden in D und der DACH Region nutzen.

Welche Branchen nutzen Smart Factoring?

  • Metallbau, sowie Anlagen- und Maschinenbau
  • Handwerker, wie z.B. Heizung, Sanitär, Schreiner, Dachdecker
  • Bauhandwerker, wie z.B. Hochbau, Tiefbau, Straßenbau
  • Dienstleister fast aller Branchen (außer Beratungsunternehmen)
  • IT-ITK Dienstleister, auch für Projektgeschäft
  • Handel & Großhandel aus allen Branchen
  • Reifenhandel & Kfz-Werkstätten
  • Malerbetriebe & Raumausstatter
  • Schlüsseldienste
  • Werbeagenturen & Druckereien
  • Pflegedienste
  • Zeitarbeit, Personaldienstleistung & Arbeitnehmerüberlassung
  • viele weitere Branchen aus Produktion, Handel & Dienstleistung

Ausschluss-Branchen:

  • Miet- und Kautionsrechnungen
  • Webshops, Online Handel
  • Leistungen (z.B. Serviceverträge), deren abzurechnende Leistungen in der Zukunft liegen (noch nicht erbracht sind)
  • Unternehmensberater, die Leistungen mit Existenzgründern und/ oder Beratungskostenzuschüssen abrechnen sind nicht factorabel
  • Jegliche Art von "Geldgeschäften" (Darlehen, Forderungen aus schuldrechtlichen Verträgen)
  • Forderungen aus Kommisionsgeschäften
  • Hinweis: » Rechnungen ohne Zuschüsse auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen, deren Leistung vom Debitor vollständig abgenommen wurde. Hier bitte Einzelfall-Anfrage stellen.

Für eine unverbindliche Beratung kontaktieren Sie uns gerne.

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