Export Factoring - Definition:

Export Factoring, auch als Auslandsfactoring bezeichnet, eignet sich für Unternehmen, die Forderungen aus Exportgeschäften verkaufen möchten. Unternehmer nutzen diese Variante als zusätzliches Instrument zur Umsatzfinanzierung, wobei im Vergleich zum Kontokorrentkredit zusätzlich der Forderungsausfallschutz integriert ist.

Der Factor finanziert Zahlungsziele bis zu 150 Tagen vor. Manche Gesellschaften bieten den Verkauf von Auslandsrechnungen bereits ab einem factorablen Jahresumsatz von 500 T€ an. Die Kosten berechnen sich aus zahlreichen Faktoren. Neben der Bonität des Antragstellers, werden auch Factoringvolumen, benötigte Finanzierungslinie, Debitorenstruktur und die gewählte Factoring Variante berücksichtigt.

Einige Factoringgesellschaften erheben für den Ankauf ausländischer Rechnungen eine höhere Factoringgebühr, als für inländische Kunden. Bei allen Anbieter, die wir Ihnen empfehlen werden, fällt dieser Zuschlag weg.

Voraussetzungen & Merkmale:

  • Sie haben einen Factoringumsatz im Ausland von mind. 500 T€ p.a.
  • Ihre Kunden sind rückversicherungsfähig
  • Ihre Leistung ist bei Rechnungsstellung einredefrei erbracht
  • Das maximale Zahlungsziel Ihrer Debitoren beträgt 120 - 150 Tage (abhängig vom gewählten Factor)

Hinweis: Die Berechnungsbeispiele werden nicht fortlaufend aktualisiert, sondern sollen Sie für Preisunterschiede im Markt sensibilisieren. Sie erhalten aktuelle Konditionen mit Zusendung des Analysebogens.

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