Einzelfactoring - Erklärung und Funktion:

Einzelfactoring bezeichnet man den Verkauf einzelner Forderungen. Einzelrechnungen werden direkt mit 90 - 100 % bevorschusst. Überfällige oder strittige Forderungen können nicht angekauft werden. Das gleiche gilt für Forderungen nach VOB, sowie für Teil- und Abschlagszahlungen. Das Antragsverfahren ist identisch mit den klassischen Factoring-Varianten.

Wir empfehlen den Verkauf von Einzelforderungen bei hohen Rechnungsbeträgen oder langen Zahlungszielen erst ab 250 T€ Jahres-Factoringumsatz. Zahlreiche Anbieter setzen keinen Mindestumsatz voraus, kalkulieren die Gebühr aber für jede Forderung neu. Achten Sie beim Einzelforderungsverkauf darauf, dass der Vertrag das Forderungsausfallrisiko abdeckt. Wenn Sie Forderungen von mindestens 5 Debitoren fortlaufend mit einem Jahresumsatz von 250 T€ oder mehr verkaufen, bietet Selektives Factoring preiswertere Konditionen.

Einzelforderungen können direkt angekauft werden, sobald eine Rechnung verifiziert wurde. Je nach Factor erfolgt die Auszahlung noch am gleichen Tag der Rechnungseinreichung. Einzelfactoring lässt sich für zahlreiche Branchen und auch kleinere Firmen darstellen. Bei B2C Rechnungen, Werkverträgen, Rechnungen im Maschinenbau, sowie bei Leistungen nach VOB im Handwerk und Baunebengewerbe eignen sich die klassischen Factoringvarianten.

Vergleich Einzelfactoring zu Klassisches Factoring:

Einzelfactoring bietet zahlreiche Vorteile, eignet sich aber nicht für jede Branche und Unternehmensgröße. Aktuell gibt es z.B. für Handwerksbetriebe und Maschinenbauer, die nach VOB arbeiten, keinen Einzelforderungsverkauf. Diese können jedoch ein selektives VOB-Factoring für Handwerker nutzen. Hier können dann auch Forderungen Teil- und Abschlagszahlungen verkauft werden, sofern die Leistungen einredefrei abgenommen wurden. Grundsätzlich gilt, dass die Factoringgebühren ab ca. 400 T€ p.a. bei klassischen Factoring-Varianten oft preiswerter sind.

Anbieter und Kosten für Einzelfactoring

In Deutschland gibt es ca. 15 Anbieter für Einzelfactoring mit sehr unterschiedlichen Bedingungen, Prozessabläufen und Annahmekriterien. Auch bei den Konditionen gibt es Preisunterschiede von 50% und mehr. FGM bietet Ihnen den sofortigen Verkauf von Einzelforderungen nach Registrierung mit 100% Sofortauszahlung im stillen Verfahren.

Die Kosten hängen beim Einzelfactoring von der Bonität, der gewählten Factoring-Variante (mit/ohne Ausfallschutz), der Höhe des Rechnungsbetrages und der Forderungsrestlaufzeit ab. Je höher der Rechnungsbetrag, je besser die Bonität und je kürzer das Zahlungsziel sind, desto geringer fällt die Factoringgebühr aus.

Voraussetzungen und Ausschlüsse:

Auch beim Einzelfactoring gilt es Ausschlüsse zu beachten. Die häufigsten nicht umsetzbaren Anfragen beziehen sich auf überfällige, bereits angemahnte oder titulierte Einzelforderungen. Dies sind nicht factorabel, das gleiche gilt für Rechnungen, wo der Kunde sich weigert zu zahlen.

  • Generell muss die Leistung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung einredefrei erbracht und vom Debitor abgenommen sein.
  • Die Rückversicherungsfähigkeit des Debitors ist gegeben und es besteht keine Forderungsabtretung.
  • Rechnungen dürfen nicht bereits geschrieben, überfällig oder strittig  sein.
  • Der Forderungsverkauf ist nicht möglich für Forderungen nach VOB (z.B. im Baugewerbe, Baunebengewerbe, Handwerk, Anlagen- und Maschinenbau), hier bitte VOB-Factoring ab 400 T€ Jahresumsatz auswählen.
  • Der Vorjahresumsatz beträgt mind. 500 T€
  • Der Factoring-Forderungsbestand beträgt mind. 100 T€ und ist nicht überfällig oder strittig.
  • Forderungen aus Beratungsdienstleistungen, Provisionsgeschäften oder Vermittlungsgebühren können nicht angekauft werden
  • Das die Forderungen verkaufende Unternehmen muss mindestens 1 Jahr operativ tätig sein und den Firmensitz in Deutschland haben.
  • B2C-Forderungen sind ebenfalls nicht im Einzelfactoring ankaufsfähig

Mit Zusendung des Analysebogens vergleichen wir gerne Angebote und Konditionen, der für Ihr Unternehmen in Frage kommenden Anbieter.

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Anfrage zu Einzelfactoring

Anfrageformular für den Verkauf von Einzelforderungen.

Kontakt: 02904 – 97 66 80

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