Einzelfactoring - Erklärung und Funktion:

Einzelfactoring bezeichnet man den Forderungsverkauf von einzelnen Kunden/Debitoren, diese müssen dem Factor aber fortlaufend angedient werden. Die Rechnungen werden direkt mit 90 - 100 % bevorschusst, abhängig vom Geschäftsmodell. Überfällige, mängelbehaftete, strittige oder nicht verifizierbare Forderungen können nicht angekauft werden. Auch Forderungen nach VOB, sowie Teil- und Abschlagszahlungen sind ankaufsfähig. Das "Picking" einzelner Rechnungen nach Bedarf ist seit 2025 nicht mehr möglich.  Das Antragsverfahren ist identisch mit den klassischen Factoring-Varianten.

Wir empfehlen den Rechnungsverkauf von Debitoren mit hohen Rechnungsbeträgen oder langen Zahlungszielen. Der factorable Jahresumsatz sollte mind. 250 T€ betragen. Achten Sie beim Einzelfactoring darauf, dass der Vertrag das Forderungsausfallrisiko abdeckt. Einige Anbieter vereinbaren keine Mindestgebühr und keine  Mindestvertragslaufzeit. Dies schafft natürlich ein Maximim an Flexibilität.  und idealerweise keine Jahresmimdestgebühr . Wenn Sie Forderungen von mindestens 3 Debitoren fortlaufend mit einem Jahresumsatz von 250 T€ oder mehr verkaufen, bietet Selektives Factoring preiswertere Konditionen.

Ankaufsfähige, verifizierbare und bereits bestehende Forderungen können bis max. 30 Tage (rückwirkend zum Vertragsstart) nach erbrachter Leistung angekauft werden.

Je nach Factor erfolgt die Auszahlung noch am gleichen Tag der Rechnungseinreichung. Einzelfactoring lässt sich für zahlreiche Branchen und auch kleinere Firmen darstellen. Bei B2C Rechnungen, Werkverträgen, Rechnungen im Maschinenbau, sowie bei Leistungen nach VOB im Handwerk und Baunebengewerbe eignen sich die klassischen Factoringvarianten.

Vergleich Einzelfactoring zu Klassisches Factoring:

Einzelfactoring bietet zahlreiche Vorteile, eignet sich aber nicht für jede Branche und Geschäftsmodell. Aktuell gibt es z.B. für Handwerksbetriebe und Maschinenbauer, die nach VOB arbeiten, keinen Einzelforderungsverkauf. Diese können jedoch ein selektives VOB-Factoring für Handwerker nutzen. Hier können dann auch Forderungen Teil- und Abschlagszahlungen verkauft werden, sofern die Leistungen einredefrei abgenommen wurden. Grundsätzlich gilt, dass die Factoringgebühren ab ca. 500 T€ p.a. bei klassischen Factoring-Varianten oft preiswerter sind.

Anbieter und Kosten für Einzelfactoring

In Deutschland gibt es ca. 8-10 Anbieter für Einzelfactoring mit sehr unterschiedlichen Bedingungen, Prozessabläufen und Annahmekriterien. Auch bei den Konditionen gibt es Preisunterschiede von 50% und mehr. Wir empfehlen den Verkauf von Einzelforderungen nach Möglichkeit mit 100% Sofortauszahlung im stillen Verfahren. 

Die Kosten hängen beim Einzelfactoring von der Bonität, der gewählten Factoring-Variante (Full-Service, offen oder still), der Höhe des Rechnungsbetrages und der weiteren Parametern ab. Je höher der Rechnungsbetrag, je besser die Bonität und je kürzer das Zahlungsziel sind, desto geringer fällt die Factoringgebühr aus. 

Voraussetzungen und Ausschlüsse:

Auch beim Einzelfactoring gilt es Ausschlüsse zu beachten. Die häufigsten nicht umsetzbaren Anfragen beziehen sich auf überfällige, bereits angemahnte oder titulierte Einzelforderungen. Diese Forderungen sind nicht factorabel, das gleiche gilt für Rechnungen, wo der Kunde sich weigert zu zahlen. Nicht möglich ist ebenfalls das "Rechnungspickiing". 

  • Generell muss die Leistung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung einredefrei erbracht und vom Debitor abgenommen sein.
  • Die Rückversicherungsfähigkeit des Debitors ist gegeben und es besteht keine Forderungsabtretung.
  • Rechnungen dürfen nicht bereits überfällig oder strittig  sein.
  • Der Forderungsverkauf ist nicht möglich für Forderungen nach VOB (z.B. im Baugewerbe, Baunebengewerbe, Handwerk, Anlagen- und Maschinenbau), hier bitte VOB-Factoring ab 500 T€ Jahresumsatz auswählen.
  • Forderungen aus Vermittlungsgebühren, Beratungsdienstleistungen, Provisions- oder Geldgeschäften können nicht angekauft werden
  • Das die Forderungen verkaufende Unternehmen muss mindestens 1 Jahr operativ tätig sein und den Firmensitz in Deutschland haben.
  • B2C-Forderungen sind ebenfalls nicht im Einzelfactoring ankaufsfähig

Mit Zusendung des Kontaktformulars werden wir Sie gerne nach der bestmöglichen Factoringlösung für Ihr Unternehmen beraten.

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