Factoring und Werkvertrag :

Die Forderungsfinanzierung für Werkverträge gestaltet sich schwieriger, als z.B. bei Handelsgeschäften. Begründet ist dies in der Problematik der Leistungsabnahme, da Werkverträge einen Erfolg schulden. Da die Dokumentation und Abnahme (ohne Einrede) von Projektschritten oder Meilensteinen schwieriger und für den Factor mit höheren Risiken behaftet ist, als z.B. der Nachweis geleisteter Stunden oder der Lieferung einer Ware,  bieten zahlreiche Gesellschaften diese Art des Forderungsankaufs nicht an.

Wie bieten den Forderungsverkauf auf Basis von Werkverträgen für jede Umsatzgröße und fast alle Branchen. Voraussetzung ist eine Einrede freie Abnahme (Zwischenabnahme) der erbrachten Leistungen. Das Abnahmeprotokoll (Dokumentation) stimmen wir im Vorfeld der Beantragung mit Ihnen auf die Anforderungen des Factors ab.

Sie erhalten diese Sonderlösung von uns auch für Teil- und Abschlagszahlungen, insbesondere für die Branchen IT-, ITK-Dienstleister, Personaldienstleister, Arbeitnehmerüberlassung, Anlagenbau, Maschinenbau und für klassisches Projektgeschäft. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wie wir auch Ihre Forderungen aus Werkverträgen factorabel gestalten können.

Angebote u. Anbieter für Werkvertrags- u. Projektfactoring:

  • Ihnen stehen 6 leistungsstarke Refinanzierer, je nach Branche und Umsatz, zur Verfügung. 
  • Die Factoringgebühr richtet sich u.a. nach Branche, Umsatz und Debitoren-Struktur.
  • Zinskonditionen sind abhängig von Bonität und gelebten Zahlungszielen Ihrer Debitoren.
  • Je nach Anbieter erfolgt der Forderungsankauf im Full Service- oder Inhouse Verfahren
  • Bei Abtretungsverboten nutzen Sie das Stille Factoring, ohne Offenlegung.
  • Sie erhalten Angebote mehrerer Gesellschaften im kostenlosen Konditionen-Vergleich.
  • Der Ankauf auch bereits vorliegender (nicht überfälliger) Rechnungen ist kurzfristig möglich.

Forderungsverkauf trotz Werkvertrag | Voraussetzungen:

  • Die zu erbringende Leistung (Erfolg) ist bei Auftragsvergabe eindeutig formuliert und später messbar.
  • Teil- und Abschlagszahlungen erfolgen nach detailliert beschriebenen Meilensteinen oder zu fest vereinbarten Zahlungsterminen.
  • Auftraggeber und Auftragnehmer haben positive Wirtschaftsauskünfte keine Negativmerkmale bei Euler Hermes und Creditreform
  • Der Debitor ist rückversicherungsfähig und stimmt dem Forderungsverkauf zu (Ausnahme: Stilles Verfahren).
  • Ihr Unternehmen ist mind. 12 Monate operativ tätig.
  • Das Zahlungsziel, auch für Zwischenrechnungen, beträgt nicht mehr als 90 Tage

Erklärung u. Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag:

Der Werkvertrag schuldet einen im Vorfeld vereinbarten Erfolg (§ 631 BGB), d.h. dem späteren Ergebnis werden bestimmte Eigenschaften zugesichert.  Der Dienstvertrag hingegen schuldet lediglich das Tätig werden oder Erbringen einer Dienstleistung (§ 611 BGB).

Beispiele Werkvertrag - Dienstvertrag hinsichtlich Factoring:

Sie können als IT-Dienstleister Ihre Tätigkeit auf Stundenbasis (Time & Material) abrechnen (=DV) oder im Projektgeschäft einen Festpreis für die (später funktionierende) Programmierung einer neuen Software vereinbaren (= WV).

Der Unternehmer bucht einen externen Berater zum festen Stunden- oder Tagessatz (= Dienstvertrag). Er verknüpft die Honorierung an einen vorher vereinbarten Erfolg, z.B. die Finanzierungszusage der Hausbank oder das Erreichen des Turn Around (= WV, da der Erfolg geschuldet wird).

Im Projektgeschäft (z.B. im Anlagen- oder Maschinenbau) wird generell der Erfolg geschuldet, da die Anlage / Maschine nach Errichtung die Anforderungen gemäß Lastenheft erfüllen muss.

Welche Branchen fakturieren auf Basis von Werkverträgen?

  • Anlagenbau, Maschinenbau, Windkraft- und Solaranlagenbau, Elektrotechnik
  • IT-, ITK- Dienstleistung, Programmierung, Softwareentwicklung
  • Personaldienstleistung, Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing
  • Web-Design, oftmals auch Marketing & PR-Agenturen
  • Beratung, Architekten, Konstruktion, Forschung u. Entwicklung
  • Auch Teil- und Abschlagszahlungen (z.B. bei Projektgeschäften) können im IT-Factoring angekauft werden. Voraussetzung ist immer eine (Teil-) Abnahmebestätigung Ihres Auftraggebers!

Gerne stimmen wir mit Ihnen ein individuelles Angebot zur Forderungsfinanzierung mit Werkverträgen ab. Sie stellen uns hierfür bitte im Vorfeld einen Muster-Geschäftsvorfall mit Ihrer üblichen Dokumentation und Leistungsabnahme zur Verfügung. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter 02904 - 97 66 80.

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