Factoring und Werkvertrag :

Die Forderungsfinanzierung für Werkverträge gestaltet sich schwieriger, als z.B. bei Diensverträgen, Produktion oder Handelsgeschäften. Begründet ist dies in der Problematik der Leistungsabnahme, da Werkverträge einen Erfolg schulden. Da die Dokumentation und einredefreie Abnahme von Projektschritten oder Meilensteinen aufwendiger und für den Factor mit höheren Risiken behaftet ist, als z.B. der Nachweis geleisteter Stunden oder der Lieferung einer Ware, bieten nur ausgesuchte Factoringgesellschaften diese Art des Forderungsankaufs an.

Wie können den Forderungsverkauf auf Basis von Werkverträgen für jede Umsatzgröße ab 400 T€ und fast alle Branchen darstellen. Voraussetzung ist eine Einrede freie Abnahme (Zwischenabnahme) der erbrachten Leistungen. Das Abnahmeprotokoll im Vorfeld der Rechnungsstellung ist dabei die wichtigste Grundlage des Forderungsankaufs.

Sie erhalten diese Sonderlösung auch für Teil- und Abschlagszahlungen, insbesondere für die Branchen Anlagenbau und Maschinenbau, IT-Diensleistung, sowie für klassisches Projektgeschäft. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wie wir auch Ihre Forderungen aus Werkverträgen factorabel gestalten können.

Anbieter für Werkvertrags- u. Projektfactoring:

  • Ihnen stehen mehrere leistungsstarke Factoringgesellschaften, je nach Branche und Umsatz, zur Verfügung. 
  • Die Factoringgebühr richtet sich u.a. nach Branche, Umsatz und Debitoren-Struktur.
  • Meist wird eine AllIn Gebühr berechnet, die alle Kosten in einer einzigen Gebühr enthält..
  • Je nach Anbieter erfolgt der Forderungsankauf im offenen oder stillen Full Service Verfahren.

Forderungsverkauf trotz Werkvertrag | Voraussetzungen:

  • Die zu erbringende Leistung (Erfolg) ist bei Auftragsvergabe eindeutig formuliert und später messbar.
  • Teil- und Abschlagszahlungen erfolgen nach im Vertrag definierten Meilensteinen oder zu fest vereinbarten Zahlungsterminen.
  • Ihr Unternehmen ist mind. 6 Monate operativ tätig und Sie verfügen über mind. 3 BWAs.
  • Das Zahlungsziel, auch für Zwischenrechnungen, beträgt nicht mehr als 90 Tage

Erklärung u. Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag:

Der Werkvertrag schuldet einen im Vorfeld vereinbarten Erfolg (§ 631 BGB), d.h. dem späteren Ergebnis werden bestimmte Eigenschaften zugesichert.  Der Dienstvertrag hingegen schuldet lediglich das Tätig werden oder Erbringen einer Dienstleistung (§ 611 BGB).

Beispiele Werkvertrag - Dienstvertrag hinsichtlich Factoring:

Sie können als IT-Dienstleister Ihre Tätigkeit auf Stundenbasis (Time & Material) abrechnen (=DV) oder im Projektgeschäft einen Festpreis für die (später funktionierende) Programmierung einer neuen Software vereinbaren (= WV).

Der Unternehmer bucht einen externen Berater zum festen Stunden- oder Tagessatz (= Dienstvertrag). Er verknüpft die Honorierung an einen vorher vereinbarten Erfolg, z.B. die Finanzierungszusage der Hausbank oder das Erreichen des Turn Around (= WV, da der Erfolg geschuldet wird).

Im Projektgeschäft (z.B. im Anlagen- oder Maschinenbau) wird generell der Erfolg geschuldet, da die Anlage/Maschine nach Errichtung die Anforderungen gemäß Lastenheft erfüllen muss.

Welche Branchen fakturieren auf Basis von Werkverträgen?

  • Anlagenbau, Maschinenbau, Windkraft- und Solaranlagenbau, Elektrotechnik
  • IT-, ITK- Dienstleistung, Programmierung, Softwareentwicklung
  • Personaldienstleistung, Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing
  • Web-Design, oftmals auch Marketing & PR-Agenturen
  • Beratung, Architekten, Konstruktion, Forschung u. Entwicklung
  • Auch Teil- und Abschlagszahlungen (z.B. bei Projektgeschäften) können im IT-Factoring angekauft werden. Voraussetzung ist immer eine (Teil-) Abnahmebestätigung Ihres Auftraggebers.
  • Einfach ausgedrückt: Immer dann, wenn vom Auftragnehmer ein messbarer Erfolg geschuldet wird

Gerne stimmen wir mit Ihnen die Voraussetzungen ab, um Ihre Forderungen im Werkvertragsbereich factorabel zu gestalten. Stellen Sie uns hierfür bitte im Vorfeld einen vollständigen Muster-Geschäftsvorfall (Beleg- oder Prozesskette) mit Ihrer üblichen Dokumentation und Leistungsabnahme zur Verfügung. 

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