Factoring für Anlagenbauer - Informationen:
Aktuell bieten nur wenige Factoringgesellschaften in Deutschland Factoringlösungen für den Anlagenbau an. Sofern Sie professionelle Abnahmebestägigungen für Ihre erbrachten Leistungen erhalten, ist der Forderungsverkauf grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für Projektgeschäfte im Maschinenbau und für Forderungen aus Werkverträgen. Die Factoringgebühren liegen hier jedoch oft höher, als bei anderen Branchen.
Die zusätzliche Vorfinanzierung Ihres Materialbedarfs kann bei entsprechender Bonität durch eine Einkaufs- oder Auftragsfinanzierung dargestellt werden.
Wer nuzt Factoring mit Teilzahlungen?
Nahezu alle Branchen, die mit Werkverträgen und Abnahmeprotokollen arbeiten, können diese Factoringvariante nutzen. Dazu gehören z.B. die Branchen Anlagenbau, Mascinenbau, Elektroanlagenbau, Anwendungs- u. Verfahrenstechnik oder Automatisierungstechnik. Sie sollten jedoch mindestens 2 Jahre operativ tätig sein und positive wirtschaftliche Kennzahlen vorweisen können.
Factoring Maschinenbau | Gebühren & Konditionen:
Die Factoringgebühr richtet sich nach Factoringumsatz p.a., Kunden- und Rechnungsanzahl, Forderungslaufzeit, Bonität und weiteren Faktoren (s. Factoringgebühren-Berechnung).
Voraussetzungen |Annahmekriterien:
- positive Ertragslage u. Wirtschaftsauskünfte (Creditreform & Euler Hermes)
- Debitor ist rückversicherungsfähig
- Leistungen sind unstrittig, dokumentiert und einredefrei vom Auftraggeber abgenommen
Kontaktieren Sie uns gerne unter 02904 - 97 66 80, um Ihre offenen Fragen vorab zu klären.