Factoring für Anlagenbauer - Informationen:
Aktuell bieten nur wenige Factoringgesellschaften in Deutschland Factoringlösungen für den Anlagenbau an. Sofern Sie professionelle Abnahmebestägigungen für Ihre erbrachten Leistungen erhalten, ist der Forderungsverkauf grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für Projektgeschäfte im Maschinenbau und für Forderungen aus Werkverträgen. Die Factoringgebühren liegen hier jedoch oft höher, als bei anderen Branchen.
Eine zusätzliche Vorfinanzierung Ihres Materialbedarfs kann bei entsprechender Bonität durch die jeweilig zuständige Förderbank im Kooperation mit Ihrer Hausbank meist optimal dargestellt werden.
Wer nuzt Factoring mit Teilzahlungen?
Nahezu alle Branchen, die mit Werkverträgen und Abnahmeprotokollen arbeiten, können diese Factoringvariante nutzen. Dazu gehören z.B. die Branchen Anlagenbau, Maschinenbau, Elektroanlagenbau, Anwendungs- u. Verfahrenstechnik oder Automatisierungstechnik. Sie sollten jedoch mindestens 2 Jahre operativ tätig sein und positive wirtschaftliche Kennzahlen vorweisen können.
Factoring Maschinenbau | Gebühren & Konditionen:
Die Factoringgebühr richtet sich nach Factoringumsatz p.a., Kunden- und Rechnungsanzahl, Forderungslaufzeit, Bonität und weiteren Faktoren (s. Factoringgebühren-Berechnung).

Voraussetzungen |Annahmekriterien:
- positive Ertragslage u. Wirtschaftsauskünfte (Creditreform & Euler Hermes)
- Leistungen sind unstrittig, dokumentiert und einredefrei vom Auftraggeber abgenommen
- der Debitor muss in Höhe des maximalen offenen Posten Bestands rückversicherungsfähig sein
- das Zahlungsziel von Erstrechnungs- bis Schlussrechnungsstellung darf 120 Tage nicht überschreiten
- der Ankauf erfolgt revolvierend, das bedeutet, dass immer 2 aufeinanderfolgende Rechnungen angekauft werden können - bevor eine 3. Rechnung angekauft werden kann, muss die 1. Rechnung bezahlt sein
- ein stilles Factoring wird grundsätzlich Angeboten, ist aber final von der Risikoprüfung (nach Vorlage aller Unterlagen) abhängig
- ab 500.000 € Factoring-Umsatz pro Projekt können auch Einzelrisiken angekauft werden, für den Fall, dass sie den Factoring Einsatz einmal „testen“ möchten - es gibt einen Factor, der keine Mindestvertragslaufzeit hat, sodass Verträge grundsätzlich mit 3 Monatsfrist gekündigt werden könnten
Kontaktieren Sie uns gerne unter 02904 - 97 66 80, um Ihre offenen Fragen vorab zu klären.