Factoring für Anlagenbauer - Informationen:

Nur wenige Factoringgesellschaften in Deutschland (ca. 10%) bieten Factoringlösungen für den Anlagenbau an. Dies liegt an dem Aufwand der Verfizierbarkeit von Teil- und Abschlagszahlungen bei Werkverträgen. Sofern Sie professionelle Abnahmebestägigungen für Ihre erbrachten Leistungen erhalten oder mit qualifizierten Aufmaßen arbeiten, ist der Forderungsverkauf grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für Projektgeschäfte im Maschinenbau und für Forderungen aus Werkverträgen.

Die Factoringgebühren liegen hier jedoch etwas höher, als bei anderen Branchen. Eine zusätzliche Vorfinanzierung Ihres Materialbedarfs kann bei bestimmten Voraussetzungen (bis zu 35% des Auftragswertes) durch das Anzahlungsfactoring dargestellt werden. Dies ist für Branchen mit hohem Materialeinsatz, z.B. aus Maschinenbau, Handwerk oder Baugewerbe sehr hilfreich. Der Verkauf von Anzahlungsrechnngen an den Factor setzt jedoch voraus, dass diese Position im Auftrag vereinbart wurde. 

Wer nuzt Factoring mit Teilzahlungen?

Nahezu alle Branchen, die mit Werkverträgen und Abnahmeprotokollen arbeiten, können diese Factoringvariante nutzen. Dazu gehören z.B. die Branchen Anlagenbau, Maschinenbau, Elektroanlagenbau, Anwendungs- u. Verfahrenstechnik oder Automatisierungstechnik. Sie sollten jedoch mindestens 1 Jahr operativ tätig sein und positive wirtschaftliche Kennzahlen vorweisen können.

Factoring Maschinenbau | Gebühren & Konditionen:

Die Factoringgebühr richtet sich nach Factoringumsatz p.a., Kunden- und Rechnungsanzahl, Forderungslaufzeit, Bonität und weiteren Faktoren (s. Factoringgebühren-Berechnung).

Berechnung-Factoringgebühr

Voraussetzungen |Annahmekriterien:

  • positive Ertragslage u. Wirtschaftsauskünfte (Creditreform & Euler Hermes)
  • Leistungen sind unstrittig, dokumentiert und einredefrei vom Auftraggeber abgenommen
  • der Debitor muss in Höhe des maximalen offenen Posten Bestands rückversicherungsfähig sein
  • das Zahlungsziel von Erstrechnungs- bis Schlussrechnungsstellung darf 120 Tage nicht überschreiten
  • der Ankauf erfolgt revolvierend, das bedeutet, dass immer 2 aufeinanderfolgende Rechnungen angekauft werden können - bevor eine 3. Rechnung angekauft werden kann, muss die 1. Rechnung bezahlt sein
  • ein stilles Factoring wird grundsätzlich Angeboten, ist aber final von der Risikoprüfung (nach Vorlage aller Unterlagen) abhängig
  • ab 250 T€ Factoring-Umsatz pro Projekt können auch Einzelrisiken angekauft werden, für den Fall, dass sie den Factoring Einsatz einmal „testen“ möchten - es gibt einen Factor, der keine Mindestgebühr und keine Mindestvertragslaufzeit hat, sodass Verträge grundsätzlich mit 3 Monatsfrist gekündigt werden könnten

Kontaktieren Sie uns gerne unter 02904 - 97 66 80, um Ihre offenen Fragen vorab zu klären. 

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