Factoring einfach erklärt

Mit Factoring verkauft der Unternehmer offene Forderungen an einen Dritten (Factoringgesellschaft). Zum Zeitpunkt des Rechnungsverkaufs dürfen die Forderungen nicht überfällig und die abgerechneten Leistungen müssen unstrittig erbracht sein. Der Factor übernimmt mit dem Ankauf alle Rechte und Pflichten des Verkäufers und zahlt den vorher vereinbarten Kaufpreis, abzüglich Gebühren, aus.

Die Erstauszahlungsquote beträgt in der Regel zwischen 80 - 100 % des Brutto-Rechnungsbetrages (abzüglich einer Factoringgebühr). Die Differenz zum vollständigen Rechnungsbetrag (Sperrbetrag) zahlt der Factor nach Begleichung der Rechnung an Sie aus. Factoring macht aus Ihren Kunden somit praktisch Barzahler.

Da der Factor mit Forderungsankauf der rechtliche Eigentümer der angekauften Forderung wird, achtet dieser besonders auf deren Werthaltigkeit. Forderungen aus Produktion, Handel und Dienstleistung sind in aller Regel factorabel. Arbeiten Sie auf Basis von Werkverträgen, nach VOB  oder mit Teil- und Abschlagszahlungen, gibt es auch hierfür exzellente Anbieter.

Sollte Ihr Debitor die Rechnung auf Grund von Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen können, greift beim echten Factoring der integrierte Delkredereschutz.

Ablauf beim echten Factoring

Der Forderungsverkauf bis zur Auszahlung erfolgt in in mehreren Schritten. Je nach Factoringvariante, Umsatz und Factor, kann die Höhe des Sicherungseinbehaltes abweichen. Je nach Anbieter erfolgt die Rechnungsübermittlung per Online Portal des Factors oder mittels IT-Schnittstelle.

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Factoring Vorteile und Funktionen in der Übersicht:

  • Vorfinanzierung Ihrer Kundenforderungen
  • Schutz vor Forderungsausfällen
  • Übernahme von Mahn- und Inkassowesen (Debitorenmanagement), sofern Sie dies wünschen 
  • Entlastung Ihrer Bank- und Kontokorrentlinien
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote und des Ratings nach Basel III
  • Wettbewerbsvorteil hinsichtlich der Gewährung von Kunden-Zahlungszielen

Forderungsverkauf und Kunden Akzeptanz:

Der Forderungsverkauf wird inzwischen von den meisten Debitoren akzeptiert, da diese auf immer längere Zahlungsziele bestehen. Für den Fall, dass mit Kunden Vereinbarungen über Abtretungsverbote getroffen wurden, steht Ihnen Stilles Factoring (ohne Offenlegung) zur Verfügung.

Im offenen Verfahren ist der Forderungsverkauf für Ihren Abnehmer ersichtlich, im stillen Verfahren nicht. Ca. 95 % aller Unternehmer nutzen das offene Verfahren, da diese Variante preiswerter ist und geringere Anforderungen an Bonität, Eigenkapital und Ertragslage des Unternehmens stellt.

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Voraussetzungen, Leistungsabnahme und Dokumentation:

Da der Forderungsankauf im echten Factoring grundsätzlicht auf die Rückversicherungsfähigkeit des Debitors abgestellt wird, verzichtet der Factor auf die Stellung banküblicher Sicherheiten. Die Forderungen müssen frei von Rechten Dritter sein. Für den Fall einer bestehenden Forderungsabtretung (z.B. Globalzession zur Besicherung der Kontokorrentlinie) muss diese von Ihrer Bank (für die das Factoring betreffenden Debitoren)  frei gegeben werden.

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