Factoring Bedeutung & Funktion:

Mit Factoring verkauft der Unternehmer offene Forderungen an einen Dritten (Factoringgesellschaft). Zum Zeitpunkt des Rechnungsverkaufs dürfen die Forderungen nicht bereits überfällig und die abgerechneten Leistungen müssen unstrittig erbracht sein. Der Factor übernimmt mit dem Ankauf alle Rechte und Pflichten des Verkäufers und zahlt den vorher vereinbarten Kaufpreis, abzüglich Gebühren, aus.

Die Erstauszahlungsquote beträgt in der Regel zwischen 80 - 100 % des Brutto-Rechnungsbetrages (abzüglich einer Factoringgebühr). Die Differenz zum vollständigen Rechnungsbetrag (Sperrbetrag) zahlt der Factor nach Begleichung der Rechnung an Sie aus. Factoring macht aus Ihren Kunden somit praktisch Barzahler. Zins und Debitorenprüfkosten werden separat berechnet, außer es ist eine AllIn-Gebühr vereinbart.

Da der Factor mit Forderungsankauf der rechtliche Eigentümer der angekauften Forderung wird, achtet dieser besonders auf deren Werthaltigkeit. Forderungen aus Produktion, Handel und Dienstleistung sind in aller Regel factorabel. Arbeiten Sie auf Basis von Werkverträgen, z.B. Handwerker oder Maschinenbauer nach VOB  oder mit Teil- und Abschlagszahlungen, gibt es auch hierfür exzellente Anbieter. Eine professionelle Abnahmebestätigung ist jedach Voraussetzung für den Rechnungsankauf.

  • Factoring ist der Ankauf Ihrer Forderungen durch einen Dritten (Factoringgesellschaft).
  • Voraussetzung eines Factoring ist, dass bei Rechnungsstellung die Leistung unstrittig und einredefrei erbracht ist und seitens des Debitors keine Auf- und Verrechnungen erfolgen können.
  • Anzukaufende Forderungen dürfen nicht abgetreten sein. Wenn doch, müssen diese für das Factoring vom Inhaber der Forderung freigegeben werden.
  • Der Ankauf kann auch selektiv (für ausgesuchte Debitoren) oder fortlaufend für alle Debitoren (Gesamtumsatz) erfolgen.
  • Rechnungsbeträge werden innerhalb 24 - 48 Stunden im Rahmen einer vorher festgelegten Erstauszahlungsquote (meist 90 %) bevorschusst.
  • Den Sicherungseinbehalt (meist 10 %) erhalten Sie nach Kundenzahlung ausgezahlt.
  • Unter bestimmenten Voraussetzungen zahlt der Factor auch sofort 100% (abzgl. Gebühr) des Rechnungsbetrages nach dem Ankauf aus.

Sollte Ihr Debitor die Rechnung auf Grund von Zahlungsunfähigkeit nicht zahlen können, greift beim echten Factoring der integrierte Delkredereschutz und die Forderung ist gegen Ausfall versichert

Factoring-Ablauf erklärt

Der Forderungsverkauf bis zur Auszahlung erfolgt in in mehreren Schritten. Je nach Factoringvariante, Umsatz und Factor, kann die Höhe des Sicherungseinbehaltes abweichen. Je nach Anbieter erfolgt die Rechnungsübermittlung per Online Portal des Factors oder mittels IT-Schnittstelle. Das nachfolgende Beispiel zeigt den Ablauf eines Offenen Factoring mit 90% Sofortauszahlung.

ablauf-echtes-factoring

Factoring Vorteile in der Übersicht:

  • Vorfinanzierung Ihrer Kundenforderungen
  • Schutz vor Forderungsausfällen
  • Übernahme von Mahn- und Inkassowesen (Debitorenmanagement), sofern Sie dies wünschen 
  • Entlastung Ihrer Bank- und Kontokorrentlinien
  • Verbesserung der Eigenkapitalquote und des Ratings nach Basel III
  • Wettbewerbsvorteil hinsichtlich der Gewährung von Kunden-Zahlungsziele

Forderungsverkauf und Kunden Akzeptanz:

Der Forderungsverkauf wird inzwischen von den meisten Debitoren akzeptiert, da diese auf immer längere Zahlungsziele bestehen. Für den Fall, dass mit Kunden Vereinbarungen über Abtretungsverbote getroffen wurden, steht Ihnen Stilles Factoring (ohne Offenlegung) zur Verfügung.

Im offenen Verfahren ist der Forderungsverkauf für Ihren Abnehmer ersichtlich, im stillen Verfahren nicht. Ca. 95 % aller Unternehmer nutzen das offene Verfahren, da diese Variante preiswerter ist und geringere Anforderungen an Bonität, Eigenkapital und Ertragslage des Unternehmens stellt.

Voraussetzungen, Leistungsabnahme und Dokumentation:

Da der Forderungsankauf im echten Factoring grundsätzlicht auf die Rückversicherungsfähigkeit des Debitors abgestellt wird, verzichtet der Factor auf die Stellung banküblicher Sicherheiten. Die Forderungen müssen frei von Rechten Dritter sein. Für den Fall einer bestehenden Forderungsabtretung (z.B. Globalzession zur Besicherung der Kontokorrentlinie) muss diese von Ihrer Bank (für die das Factoring betreffenden Debitoren)  frei gegeben werden.

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