VOB-Factoring für das Handwerk | Handwerksbetriebe:

VOB-Factoring können Handwerker u. Handwerksbetriebe aus dem Baunebengewerbe bei uns im Stillen Verfahren nutzen. Dies bedeutet, dass der Forderungsankauf ohne Offenlegung gegenüber Ihrem Debitor erfolgt. Handwerker, die öffentliche u. kommunale Auftraggeber haben, nutzen diese stille Variante, insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern mit Abtretungsverboten. 

Unser VOB-Factoring-Angebot richtet sich an Handwerksbetriebe aus dem Baunebengewerbe (kein Bauhauptgewerbe!) ab einem Jahresumsatz von 250 TEUR. Teil- und Abschlagszahlungen, sowie Rechnungen an private Auftraggeber können selbstverständlich ebenfalls angekauft werden. 

VOB-Factoring mit Sofortankauf:

Im Vergleich zu vielen anderen Anbietern, können wir auch bereits vorliegende Rechnungen zum Vertragsstart ankaufen, sofern die abgerechnete Leistung professionell dokumentiert und vom Debitor abgenommen wurde.

Factoringgebühr u. Kosten beim VOB-Factoring:

Die Factoringgebühr wird je nach Anbieter in 2 Modellen berechnet. Sie erhalten eine ALL IN Gebühr entsprechend der durchschnittlichen Forderungslaufzeit oder eine Einzelkostenberechnung für Factoringgebühr, Zins und Debitorenprüfkosten. Ab ca. 500 TEUR Jahresumsatz ist die Einzelkostenberechnung in aller Regel preiswerter.

VOB-Factoring-Handwerk als Stilles Factoring, ohne Offenlegung:

  • Ihr Rechnungsankauf erfolgt - ohne Zuschlag - im Stillen Verfahren
  • Eine ALL IN Factoringgebühr (inkl. Zins & Debitorenprüfkosten) oder
  • Einzelkostenberechnung (je nach Umsatzgröße)
  • 100 % transparente Kosten- u. Gebührenstruktur
  • bis zu 100 % Sofortauszahlung, je nach Umsatzgröße und Refinanzierer
  • 100 % Forderungsausfallschutz für gewerbliche Kunden
  • bis zu 60 / 90 Tagen Zahlungsziel, je nach Refinanzierer
  • Rechnungen können aus D, CH, NL & AT angekauft werden
  • Rechnungen an Privatkunden, sowie Teil- u. Abschlagszahlungen sind ebenfalls factorabel
  • Branchenübliche Rechnungskürzungen werden über die Ansparung eines VOB-Sonderkontos ausgeglichen. Die Höhe dieses VOB-Sperrkontos wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Voraussetzungen für das VOB-Factoring:

  • Unternehmen verfügt über einen guten bis mittleren Index bei Creditreform
  • Sie verfügen über eine (möglichst) positive Ertragslage
  • keine Negativ-oder Überschuldungsmerkmale | gute bis mittlere Bonität
  • Ihr Unternehmen ist seit über 4 Monaten tätig und mind. eine Quartals-BWA liegt vor
  • Unternehmen firmiert als Einzelfirma, Personen- oder Kapitalgesellschaft mit angemessener EK-Ausstattung

Welche Branchen nutzen Factoring für Handwerksbetriebe? Auszug:

  • Metallbaubetriebe, Elektroinstallation, Dachdecker, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärbranche, Garten- und Landschaftsbau, Bauschlosser, Schreinerei u. Möbelbau, Maler- u. Anstreicher, Glaser, Tischler, etc.
  • Alle Handwerksbetriebe dem Baunebengewerbe, ausgenommen Bauhauptgewerbe (z.B. Bauträger, Hoch-, Tief- und Straßenbau).

Sprechen Sie uns gerne auf  weitere Informationen zum VOB-Factoring für Handwerker und Handwerksbetriebe an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kontakt: 0800 - 9797 800* *Ihre kostenlose Factoring-Beratung aus dem dt. Festnetz

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