VOB Factoring für das Handwerk | Handwerksbetriebe:
VOB-Factoring können Handwerker u. Handwerksbetriebe aus dem Baunebengewerbe bei uns im Stillen Verfahren nutzen. Dies bedeutet, dass der Forderungsankauf ohne Offenlegung gegenüber Ihrem Debitor erfolgt. Handwerker, die öffentliche u. kommunale Auftraggeber haben, nutzen diese stille Factoringvariante, insbesondere bei Ausschreibungen mit Abtretungsverboten.
Unser VOB-Factoring Angebot richtet sich an alle Handwerksbetriebe (Baunebengewerbe - kein Bauhauptgewerbe!) ab einem Jahresumsatz von 250 TEUR. Teil- und Abschlagszahlungen, sowie Rechnungen an private Auftraggeber können selbstverständlich ebenfalls angekauft werden.
VOB-Factoring-Handwerk als Stilles Factoring, ohne Offenlegung:
- Ihr Rechnungsankauf erfolgt - ohne Zuschlag - im Stillen Verfahren
- Eine ALL IN Factoringgebühr (inkl. Zins & Debitorenprüfkosten) oder
- Einzelkostenberechnung (je nach Umsatzgröße)
- 100 % transparente Kosten- u. Gebührenstruktur
- bis zu 100 % Sofortauszahlung, je nach Umsatzgröße und Refinanzierer
- 100 % Forderungsausfallschutz für gewerbliche Kunden
- bis zu 60 / 90 Tagen Zahlungsziel, je nach Refinanzierer
- Rechnungen können aus D, CH, NL & AT angekauft werden
- Rechnungen an Privatkunden, sowie Teil- u. Abschlagszahlungen sind ebenfalls factorabel
- Branchenübliche Rechnungskürzungen werden über die Ansparung eines VOB-Sonderkontos ausgeglichen | die Höhe dieses VOB-Kontos wird individuell mit Ihnen abgestimmt
Voraussetzungen für ein VOB-Factoring-Handwerk:
- Unternehmen verfügt über einen guten bis mittleren Index bei Creditreform
- Sie verfügen über eine (möglichst) positive Ertragslage
- keine Negativ-oder Überschuldungsmerkmale | gute bis mittlere Bonität
- Ihr Unternehmen ist seit über 4 Monaten tätig und mind. eine Quartals-BWA liegt vor
- Unternehmen firmiert als Einzelfirma, GbR oder GmbH mit angemessener EK-Ausstattung
Welche Branchen nutzen Factoring für Handwerksbetriebe? Auszug:
- Metallbaubetriebe, Elektroinstallation, Dachdecker, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärbranche, Garten- und Landschaftsbau, Bauschlosser, Schreinerei u. Möbelbau, Maler- u. Anstreicher, Glaser, Tischler, etc.
- Alle Handwerksbetriebe der "Handwerksrollen A & B", ausgenommen Bauhauptgewerbe (z.B. Bauträger, Hoch-, Tief- und Strassenbau).
Sprechen Sie uns gerne auf weitere Informationen zum VOB-Factoring für Handwerker und Handwerksbetriebe an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!