Stilles Factoring - Erklärung & Funktion

Stilles Factoring, auch als verdecktes Factoring bezeichnet, ist der Forderungsverkauf ohne Anzeige an den Debitor. Der Vorteil auf Unternehmerseite liegt darin, dass die Forderungsabtretung und der Rechnungsverkauf für den Abnehmer bei Rechnungsstellung nicht ersichtlich sind. Auch Forderungen, die einem Abtretungsverbot unterliegen, können somit problemlos verkauft werden. Die Zustimmung des Debitors hinsichtlich des Forderungsverkaufs ist daher nicht erforderlich.

Anbieter für Stilles Factoring:

Der Forderungsverkauf ohne Offenlegung wird nicht von allen Factoringgesellschaften angeboten, da diese Variante im Vergleich zum offenen Inhouse Verfahren für den Factor ein erhöhtes Risiko darstellt. Eine Rechnungsverifizierung beim Debitor, wie im offenen Inhouse Verfahren üblich, kann der Factor nicht durchführen.

Unternehmen erhalten vom Grunde einen "Blanko-Ankauf" Ihrer Forderungen. Hierin sind auch die höheren Anforderungen an Bonität, Ertrag und Eigenkapitalquote des Unternehmens begründet. Stilles Factoring nutzen Unternehmen, wenn z.B. Forderungen, trotz bestehender Abtretungsverbote, verkauft werden sollen.

Unternehmen, die den Forderungsverkauf einfach nicht offen legen möchten, können bei guter Bonität ab einem Factoringumsatz von 400 T€ p.a. ein stilles Verfahren mit bis zu 100 % Sofortauszahlung nutzen. Auf den Einbehalt des sonst üblichen Sicherungsabschlags (10 - 20%) verzichtet der Factor (Ausnahme VOB-Factoring).

Kosten und Anbieter vergleichen

Die Factoringgebühr wird im stillen Verfahren etwas höher kalkuliert, als bei anderen Factoring-Varianten. Bei kleineren Unternehmen kann eine ALL IN-Gebühr verhandelt werden. Ab einem Factoringumsatz von ca. 2.0 Mio. € p.a. ist die Kalkulation auf Einzelkostenbasis in aller Regel preiswerter. Fordern Sie Ihr Angebot mit aktuellen Konditionen gerne in einem unabhängigen Anbieter Vergleich kostenlos an.

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Als Voraussetzung für ein Stilles Factoring sollten Sie eine mittlere bis gute Eigenkapitalquote, Bonität & Geschäftsentwicklung dokumentieren können. Eine professionelle Buchhaltung, die Debitorenmanagement und Mahnwesen im Griff haben, ist ebenfalls Voraussetzung.

Ablauf im Stillen Verfahren mit 80 % Sofortauszahlung

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Praxis Tipp | Teil-Stilles Verfahren

Sofern Ihr Unternehmen die Voraussetzungen hinsichtlich Umsatzgröße oder bonitätstechnischer Anforderungen nicht erfüllen sollte, ist es bei einigen Refinanzierern möglich Debitoren mit Abtretungsverboten in ein (Teil-)Stilles Factoring Verfahren zu nehmen. Die Forderungen der Debitoren ohne Abtretungsverbot werden dann offen angekauft.

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