Stilles Factoring für große und kleine Unternehmen:
Der Forderungsankauf ohne Offenlegeung (verdeckt) wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten, da diese Variante für den Anbieter ein erhöhtes Risiko darstellt. Auf die sonst übliche Verifizierung einzelner Rechnungen wird verzichtet. Für Ihren Debitor ist der Forderungsverkauf somit nicht ersichtlich.
Das "verdeckte" Vefahren nutzen Unternehmen in der Praxis, wenn der Forderungsverkauf für Debitoren, z.B. auf Grund bestehender Abtretungsverbote, nicht ersichtlich sein soll.
Sie erhalten diese stille Variante bei uns auch für kleinere Unternehmen ab 200 T€ Jahresumsatz. Erste Informationen, auch zum Prozessablauf, können Sie unter "Stilles Factoring für kleine Unternehmen" einsehen.
Welche Vorteile bietet ein Stilles Factoring?
- Der Forderungsverkauf wird dem Debitor nicht offen angezeigt.
- Rechnungen mit einem Abtretungsverbot können somit ebenfalls angekauft werden.
- Eine Kommunikation mit dem Kunden über die Einbindung eines Factorings ist nicht erforderlich.
Angebote für jede Unternehmensgröße:
- bis 2 Mio. € Umsatz mit 100 % Auszahlung (ohne Sicherungseinbehalt)
- von 2.0 - 8.0 Mio.€ Umsatz auch als (Teil-) stille Variante für ausgesuchte Kunden erhältlich
- ab 8.0 Mio. € Factoringumsatz p.a. für alle Forderungen mit 90 % Auszahlung erhältlich
- mittlere bis gute Eigenkapitalquote, Bonität & Geschäftsentwicklung
- professionelle Buchhaltung, Debitorenmanagement & Mahnwesen
- keine vorliegenden Überschuldungstatbestände
Praxis Tipp | Teil-Stilles Verfahren:
Sofern Ihr Unternehmen die Voraussetzungen hinsichtlich Umsatzgröße oder bonitätstechnischer Anforderungen nicht erfüllen sollte, ist es bei einigen Refinanzierern möglich Debitoren mit Abtretungsverboten in ein (Teil-) Stilles Verfahren zu nehmen. Die restlichen Debitoren kommen dann in ein offenes Verfahren. Diese Variante ist dann auch etwas preiswerter.Stilles Verfahren für kleine Unternehmen mit 100 % Ausazhlung:
