Stilles Factoring - Erklärung & Definition:

Stilles Factoring bezeichnet man den Forderungsverkauf ohne Anzeige an den Debitor (verdeckt). Diese Variante wird nicht von allen Gesellschaften angeboten, da diese für den Factor ein erhöhtes Risiko darstellt. Auf die sonst übliche Verifizierung einzelner Rechnungen wird verzichtet. Für Ihre Kunden ist der Forderungsverkauf  somit nicht ersichtlich.

Sie erhalten vom Grunde eine "Blanko-Finanzierung" Ihrer Forderungen auf Treu und Glauben. Hierin sind auch die höheren Anforderungen an Bonität, Ertrag und Eigenkapitalquote des Unternehmens begründet. Das Stille Verfahren nutzen Unternehmen, wenn z.B. Forderungen, trotz bestehender Abtretungsverbote, finanziert werden sollen.

Welche Vorteile bietet Stilles Factoring?

  • Der Forderungsverkauf ist für den Debitor bei Rechnungslegung nicht ersichtlich.
  • Rechnungen mit einem Abtretungsverbot können somit problemlos angekauft werden.
  • Eine Kommunikation mit dem Kunden über die Einbindung eines Factorings ist nicht erforderlich. 

Kosten u. Gebühren:

  • Die Factoringgebühr ist im stillen Verfahren höher, als bei allen anderen Varianten, unabhängig von der Umsatzgröße.
  • Bis 2 Mio. EUR Umsatz kann eine ALL IN-Gebühr verhandelt werden, bei höheren Umsätzen wird ein Risikozuschlag auf die kalkulierte Full Service Gebühr erhoben.

Angebote, Gesellschaften u. Anbieter für Stilles Factoring:

80 % aller Factoringgesellschaften bieten diese Variante nicht an. Wir können das verdeckte Factoring über verschiedene Gesellschaften für nahezu jede Umsatzklasse darstellen, entsprechende Bonität und Ertrag vorausgesetzt.

  • bis 2 Mio. € Umsatz  mit bis zu 100 % Auszahlung (ohne Sicherungseinbehalt), hier auch für Werkverträge (z.B. Anlagen- u. Maschinenbau) und Leistungen nach VOB
  • von 2.0 - 8.0 Mio.€ Umsatz auch als (Teil-) stille Variante für ausgesuchte Kunden erhältlich
  • ab 8.0 Mio. € Factoringumsatz p.a. für alle Forderungen mit 90 % Auszahlung erhältlich

Weitere Informationen zur stillen Factoringlösung für kleinere Unternehmen können Sie unter "Stilles Factoring für kleine Unternehmen" einsehen.

Voraussetzungen & Informationen:

  • eine mittlere bis gute Eigenkapitalquote, Bonität & Geschäftsentwicklung
  • professionelle Buchhaltung, Debitorenmanagement & Mahnwesen
  • keine vorliegenden Überschuldungstatbestände
  • meist in Kombination mit Inhouse-Factoring
  • höhere Kosten, als z.B. im offenen oder Inhouse Verfahren

Praxis Tipp | Teil-Stilles Verfahren:

Sofern Ihr Unternehmen die Voraussetzungen hinsichtlich Umsatzgröße oder bonitätstechnischer Anforderungen nicht erfüllen sollte, ist es bei einigen Refinanzierern möglich Debitoren mit Abtretungsverboten in ein (Teil-)Stilles Factoring Verfahren zu nehmen. Die restlichen Debitoren kommen dann in ein offenes Verfahren. Diese Variante ist dann auch erheblich preiswerter.

Ablauf im Stillen Verfahren für kleine Unternehmen mit 100 % Auszahlung:

ablauf rechnungsankauf stilles factoring

Gerne stellen wir Ihnen an Hand Ihrer Unternehmensdaten die Konditionen der Anbieter für den verdeckten Forderungsankauf im Vergleich gegenüber.

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