Reverse Factoring - Einkaufsfactoring - Definition:

Bei Reverse Factoring (Einkaufsfactoring) werden Rechnungen Ihrer Lieferanten bis zu 120 Tagen vorfinanziert. Es können der Materialbezug, Ihr Wareneinkauf oder auch der Einkauf von Dienstleistungen vorfinanziert werden.

Der Rechnungausgleich erfolgt innerhalb weniger Tage, so dass Sie als "Barzahler" meist zusätzliche Skontoerträge bei den Lieferanten erzielen können.

Reverse-Factoring - Einkaufsfactoring - Informationen:

  • Ihr Unternehmen muss in Höhe des gewünschten Limits (Finanzierungslinie) rückversicherungsfähig sein
  • Sie sollten seit mindestens 3 Jahren operativ tätig sein und gute Erträge erwirtschaften
  • Der Jahresumsatz sollte mindestens 1 Mio. EUR p.a. betragen
  • Das Einkaufsvolumen sollte je Lieferant mind. 250 TEUR p.a. betragen
  • Sie erhalten ein Zahlungsziel bis zu 120 Tagen
  • Konditionen sind abhängig vom Einkaufsvolumen, Sitz des Lieferanten (Deutschland, Europa, Asien) und der jeweiligen Factoringgesellschaft
  • Refinanzierung ist oft über Realisierung von Skontoerträgen darstellbar

Reverse Factoring für kleinere Unternehmen:

  • 250 T€ Umsatz im letzten Geschäftsjahr (s.a. Auftragsfinanzierung)
  •   50 T€ Einkaufsvolumen Einkauf p.a. (das finanziert werden soll)
  • Finanzierung von 80 % - 100 % des Rechnungsbetrages
  • nutzbar für inländische Lieferanten
  • 2,5 T€ Mindestrechnungsbetrag je Ankauf
  • Zahlungsziel bis zu 90 Tagen für Ihr Unternehmen
  • kein Andienungszwang, Sie wählen frei, welche Rechnungen finanziert werden sollen
Berücksichtigen Sie bitte, dass im Reverse-Factoring generell ein Rückversicherungslimit in Höhe der gewünschten Finanzierungslinie auf Ihr eigenes Unternehmen erforderlich ist.

Den Fragebogen für Ihr Reverse Factoring Angebot können Sie nachstehend downloaden.

Kontakt: 0800 - 9797 800* *Ihre kostenlose Factoring-Beratung aus dem dt. Festnetz

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