Inhouse Factoring | Erklärung:

Beim Inhouse-Factoring betreiben Sie das Debitorenmanagement, sowie das Mahn- und Inkassowesen in eigener Regie. Die mögliche erforderliche Vollstreckung einer Forderung übernimmt dann wieder der Factor.

Vorteile beim Inhouse Factoring:

  • Preiswertere Factoringvariante im Vergleich zum Full Service Verfahren.
  • Sie können im Mahnwesen individuell auf die unterschiedlichen "Befindlichkeiten" überfälliger Debitoren eingehen.

Voraussetzungen zum Inhouse Factoring:

  • Eine professionelle Buchhaltung ist bei allen Anbietern Voraussetzung.
  • Der Anteil der überfälligen Rechnungen sollte bei Antragstellung 15 - 30 % (je nach Anbieter) nicht überschreiten.
  • Bei einigen Factoringgesellschaften schon ab 3 - 4 Mio. € Jahresumsatz darstellbar.

Nachteil beim Inhouse Factoring:

  • Im Inhouse-Factoring werden oft 2 Audits ("Betriebsprüfung") pro Jahr durch den Factor durchgeführt, was wiederum Ressourcen bindet.

Inhouse Factoring für kleinere Unternehmen:

  • Eine oftmals praktizierte Alternative zum Inhouse-Factoring ist die Vereinbarung mit dem Factor, dass Sie das Mahnwesen auch im Full Service Verfahren bis zur 2. Mahnstufe treuhänderisch in eigener Regie durchführen können.

Hinweis:
Regeln Sie bitte im Inhouse-Factoring vor Vertragsabschluss mit dem Factor, wer mögliche Inkasso- und Vollstreckungskosten übernimmt. Dies wird von den einzelnen Factoringgesellschaften sehr unterschiedlich gehandhabt.

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Leistungsvergleich Factoringvarianten

Übersicht, welche Factoring-Varianten für welche Unternehmensgröße möglich sind.

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