Inhouse Factoring | Erklärung:
Beim Inhouse-Factoring betreiben Sie das Debitorenmanagement, sowie das Mahn- und Inkassowesen in eigener Regie. Die mögliche erforderliche Vollstreckung einer Forderung übernimmt dann wieder der Factor.
Vorteile beim Inhouse Factoring:
- Preiswertere Factoringvariante im Vergleich zum Full Service Verfahren.
- Sie können im Mahnwesen individuell auf die unterschiedlichen "Befindlichkeiten" überfälliger Debitoren eingehen.
Voraussetzungen zum Inhouse Factoring:
- Eine professionelle Buchhaltung ist bei allen Anbietern Voraussetzung.
- Der Anteil der überfälligen Rechnungen sollte bei Antragstellung 15 - 30 % (je nach Anbieter) nicht überschreiten.
- Bei einigen Factoringgesellschaften schon ab 3 - 4 Mio. € Jahresumsatz darstellbar.
Nachteil beim Inhouse Factoring:
- Im Inhouse-Factoring werden oft 2 Audits ("Betriebsprüfung") pro Jahr durch den Factor durchgeführt, was wiederum Ressourcen bindet.
Inhouse Factoring für kleinere Unternehmen:
- Eine oftmals praktizierte Alternative zum Inhouse-Factoring ist die Vereinbarung mit dem Factor, dass Sie das Mahnwesen auch im Full Service Verfahren bis zur 2. Mahnstufe treuhänderisch in eigener Regie durchführen können.
Hinweis:
Regeln Sie bitte im Inhouse-Factoring vor Vertragsabschluss mit dem Factor, wer mögliche Inkasso- und Vollstreckungskosten übernimmt. Dies wird von den einzelnen Factoringgesellschaften sehr unterschiedlich gehandhabt.