Factoring ohne Abzug - auch im Stillen Verfahren:

Diese Factoring Variante mit 100 % Auszahlung im stillen Verfahren, ohne den sonst üblichen Sicherheitseinbehalt (10-20 %), wurde für Unternehmen bis 2.0 Mio. € Factoringumsatz konzipiert. Sie erhalten sofort den vollen Rechnungsbetrag in einer Auszahlung, abzgl. der Factoringgebühr.

Ihren Abnehmern gegenüber wird der Forderungsverkauf in dieser stillen Variante nicht offen gelegt oder angezeigt. Auch auf den üblichen Abtretungsvermerk auf der Rechnung verzichtet der Factor. Sie erhalten das stille Factoring mit 100% Auszahlung ab einem Factoringumsatz i.H.v. 200 T€ p.a., ab 500 T€ p.a. auch als Selektives Factoring mit ausgesuchten Debitoren.

Einzelfactoring mit 100% Auszahlung:

Factoring für Einzelforderungen mit 100% Auszahlung ist für inländische u. ausländische Debitoren möglich. Hier können Sie selektiv Einzelforderungen, ganz nach Bedarf zum Ankauf andienen, ohne jegliche Verpflichtung. Der Rechnungsankauf für Export-Rechnungen ist für folgende Länder möglich:
  • Schweiz, Österreich, BeNeLux, Skandinavien | » Frankreich, UK & USA bitte auf Anfrage

Vorteile bei 100% Auszahlung:

  • höhere sofortige Liquidität
  • einfachere buchhalterische Handhabung (2. Buchung für die Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes entfällt)
  • auch zur Finanzierung v. Lieferanten (Einkaufsfactoring | Kreditoren-Factoring) nutzbar

Nutzung & Vorteile im Einzelfactoring:

  • schlanke u. einfache Beantragung, rasche Prüfung
  • keinerlei Andienungspflicht, situativ bei Bedarf einsetzbar
  • Sofortige Stärkung der Liquidität, auch der Ankauf bereits geschriebener Rechnungen ist möglich
  • als Zwischenfinanzierung hervorragend geeignet
  • Nutzung als Projektfactoring bei zeitlich befristetem Liquiditätsbedarf
  • Vorfinanzierung der Lieferanten (Materialeinkauf) bei größeren Projekten
  • Rechnungsverkauf nur von höheren Rechnungsbeträgen oder von
  • Rechnungen mit sehr langen Zahlungszielen

Im Gegensatz zu allen anderen Varianten besteht im Einzelfactoring keinerlei Andienungspflicht.

Ausschlüsse zu Factoring ohne Einbehalt:

  • Bau-Hauptgewerbe - generell nicht darstellbar
  • Handel mit verderblichen Waren aller Art
  • Tiefkühlkost oder Waren mit einer Haltbarkeit unter 6 Monaten
  • Transportgewerbe & Speditionsbranche
  • Dienstleister mit Werkverträgen

Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter 02904-976680.

Kontakt: 0800 - 9797 800* *Ihre kostenlose Factoring-Beratung aus dem dt. Festnetz

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