Ausschnittsfactoring | Definition:

Im Ausschnittsfactoring bringen Sie nur Rechnungen ausgesuchter Debitoren in den Ankauf. Diese Variante wird dann gewählt, wenn Sie bestimmte Debitoren nicht in ein Factoring einbinden möchten.

Sie legen im Vorfeld eine Debitorengruppe fest, deren Rechnungen fortlaufend angekauft werden. Sie können z.B. Kunden mit Abtretungsverboten, Skontozahler oder Debitoren mit Kleinstumsätzen vom Factoring ausschließen.

Ausschnittsfactoring | Vorteile & Merkmale:

  • Factoring eines Teilumsatzes | Factoring einer ausgesuchten Debitorengruppe
  • Skontozahler, Kleinstumsätze oder Debitoren mit Abtretungsverbot werden ausgeschlossen
  • Sie factorn z.B. nur Debitoren mit hohen Rechnungsbeträgen oder mit längeren Zahlungszielen
  • Sie führen dem Unternehmen genau die Liquidität zu, die es benötigt
  • Im Ausschnittsfactoring sollte der Factoringumsatz mind. 250 T€ - 1 Mio. € p.a. betragen, abhängig vom gewählten Anbieter / Refinanzierer. Ansonsten steht Einzelfactoring als Alternative zur Verfügung.

Ausschnittsfactoring | Hinweise:

  • Der Forderungsausfallschutz wird standardmäßig nur für ins Factoring eingebrachte Debitoren gewährt.
  • Auf Anfrage erhalten Sie diesen aber auch für alle Debitoren.
  • Erhöhter Aufwand für Unternehmer (Buchhaltung) und Factor, da Debitoren mit und ohne Factoring buchhalterisch getrennt geführt werden müssen

Eine Debitoren-Strukturanalyse im Vorfeld hilft den "richtigen" Factoring-Ausschnitt festzulegen. In aller Regel finden Unternehmer und Factor eine für beide Seiten betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung.

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