Factoring mit Beitragsrückgewähr:
Bei positiven Schadenverläufen (Forderungsausfall-Quote), hohen Umsätzen oder mehrjähriger Vertragsdauer erhalten Sie bei einigen unserer Factoringgesellschaften und Refinanzierer ab dem 2. Vertragsjahr eine prozentuale Beitragsrückerstattung Ihrer Factoringkosten.
Factoring mit Beitragsrückgewähr | Voraussetzungen:
Je nach Factor, Factoringumsatz und gewählter Factoringvariante sind folgende Voraussetzungen für die Höhe der Erstattung relevant.
- Factoringjahresumsatz
- Factoringvariante
- Schadenverlauf (Forderungsausfälle) im letzten Vertragsjahr
- durchschnittliche Rechnungsgrößen
- Bestandsdauer des Factoringvertrags