Factoring mit Beitragsrückgewähr:

Bei positiven Schadenverläufen (Forderungsausfall-Quote), hohen Umsätzen oder mehrjähriger Vertragsdauer erhalten Sie bei einigen unserer Factoringgesellschaften und Refinanzierer ab dem 2. Vertragsjahr eine prozentuale Beitragsrückerstattung Ihrer Factoringkosten.

Factoring mit Beitragsrückgewähr | Voraussetzungen:

Je nach Factor, Factoringumsatz und gewählter Factoringvariante sind folgende Voraussetzungen für die Höhe der Erstattung relevant.

  • Factoringjahresumsatz
  • Factoringvariante
  • Schadenverlauf (Forderungsausfälle) im letzten Vertragsjahr
  • durchschnittliche Rechnungsgrößen
  • Bestandsdauer des Factoringvertrags
Sofern Sie weitere Einzelheiten zu diesem Angebot erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Kontakt: 02904 – 97 66 80

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